Ausbildungsförderung und Ausbildungsbeihilfe

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für die Berufsausbildungsbeihilfe BAB.
Anspruch auf BAB besteht, wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst und eine Ausbildung machst oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst.

BAB - Berufsausbildungsbeihilfe

BAföG - Ausbildungsförderung

Für (Fach)Schüler*innen und angehende Meister*innen

Für Student*innen

Linktipps

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