Arbeitslosengeld I & Bürgergeld

Seit Anfang 2023 gibt es in Deutschland das "Bürgergeld".
Es hat das Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bezeichnet und das Sozialgeld abgelöst.

Arbeitslosengeld I

  • Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Arbeitslosengeld I.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn du in den vergangenen 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig oder zusammengerechnet mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und dabei die meisten Stellen befristet waren.

Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Das Jobcenter ist zuständig für die Grundsicherung für Arbeitssuchende - auch Bürgergeld genannt.
  • Anspruch auf Bürgergeld besteht, wenn du schon länger arbeitslos bist, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast oder dein Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht.

Wichtiger Hinweis:

  • Wenn du unter 25 Jahre alt bist, gibt es beim Jobcenter eine spezielle Dienststelle. Das Dienstleistungszentrum U 25.
    Hier arbeiten verschiedene Verbände und Einrichtungen mit dem Ziel, junge Menschen in Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln und dazu die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen.

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