Arbeitsfeld Jugendinformation

Zusammenfassung und Dokumentation - Stand 2006.
 
Jugendinformation ist ein Teil von Jugendarbeit. Zielgruppen der Jugendinformation sind Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Pädagogen.

Jugendinformation hat das Ziel, jungen Menschen Informationen über Angebote der Jugendhilfe in verständlicher Form bereit zu stellen, sie über die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und die Angebotsformen aufzuklären sowie ihnen Hilfestellungen für die Inanspruchnahme sozialer Dienste zu geben. Jugendinformation möchte Orientierung und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Jugendinformationsdienste sind in der Regel für die eigentliche Individualberatung und Begleitung von Hilfesuchenden nicht zuständig, sondern sie vermitteln unter Maßgabe des § 5 SGB VIII an geeignete soziale Dienste. Durch umfassende Information erhalten die Adressaten Entscheidungshilfen, ob und welchen Dienst sie letztlich in Anspruch nehmen. Die Ausgestaltung des Wunsch- und Wahlrechtes nach SGB VIII erhält durch das Handeln der Jugendinformation eine besondere Bedeutung, da sich die Adressaten hier über das Angebot und die Spezifika sozialer Dienste informieren können, bevor sie diese in Anspruch nehmen. Insofern stellt der § 5 SGB VIII, Abs. 1 eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage für die Jugendinformation dar: "Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen." Der Hinweis auf das Wunsch- und Wahlrecht muss Gegenstand aller Beratungen durch Jugendinformationsdienste sein, um den Adressaten der Jugendhilfe die Inanspruchnahme dieses Rechtes zu ermöglichen. Das setzt allerdings ein unabhängiges Agieren der Mitarbeiter in den Jugendinformationsdiensten voraus. Ein Jugendinformationsdienst darf keine Einrichtung bzw. keinen Träger besonders empfehlen. Vielmehr muss er die Spezifika und Unterschiede darstellen können, um dem Auskunftssuchenden eine Grundlage für eine eigenständige Entscheidung zu geben.

Jugendinformation ist dazu geeignet, Benachteiligungen abzubauen und allen jungen Menschen, unabhängig von kulturellen, körperlichen, geschlechtsspezifischen, intellektuellen oder ökonomischen Bedingungen den Zugang zu Informationen im Allgemeinen und zu sozialen Diensten im Besonderen zu ermöglichen.

Jugendinformationsdienste arbeiten nach unterschiedlichen Konzepten und mit sehr unterschiedlichem Leistungsumfang. So sind eine Reihe von spezialisierten Jugendinformationseinrichtungen vorzufinden, die ausschließlich Angebote der Jugendinformation unterbreiten. Diese Einrichtungen halten in der Regel komplexe Informations- und Beratungsangebote bereit und nutzen hierfür eine Reihe unterschiedlicher Formen und Medien. Häufig ergänzen diese Einrichtungen ihre Konzepte durch medienpädagogische und offene Angebote für Kinder und Jugendliche oder durch Seminare und Projekte. Andere Jugendinformationsdienste unterbreiten entsprechende Angebote neben anderen jugendhilflichen und / oder jugendkulturellen Angeboten. Bei diesen Diensten reduziert sich das Leistungsangebot häufig auf den Bereich der Information, eine umfassende Beratung wird nicht angeboten.

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