Wer ist berechtigt?
Folgende Personen sind berechtigt, den ISIC zu erwerben:
- Studierende, die vollzeitlich eine Hochschule (Ausbildung im Rahmen einer Universität, Hochschule, Fachhochschule, Akademie mit Abschluss eines akademischen Grades, Diploms oder Staatsexamens) besuchen
- SchülerInnen, die vollzeitlich eine Schule der Sekundarstufe (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule ab der 5. Klasse, Berufsschule, Handelsschule oder berufsbildende Schule) besuchen und mindestens 12 Jahre alt sind
- Personen, die in einer Berufsausbildung / Lehre stehen und eine Berufsschule besuchen
- Beurlaubte Studierende mit Immatrikulationsbescheinigung
- DoktorandInnen mit Immatrikulationsbescheinigung
- Lehrer- und JurareferendarInnen (Teil einer zweiphasigen akademischen Ausbildung)