Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat seine Informationen zum Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) nun auch auf einer eigenen Website zusammengestellt. Diese wird redaktionell vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) betreut. Die Seite umfasst sowohl Informationen für Jugendliche, die am IJFD interessiert sind als auch für Träger, die Entsendeorganisationen für einen IJFD werden möchten oder schon sind. Auf der Website finden sich die Rahmenbedingungen, aktive Entsendeorganisationen und Formulare des Förderprogramms.
IJFD - Internationale Jugendfreiwilligendienste
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ist der neue Auslandsfreiwilligendienst des Bundesfamilienministeriums, der spannende Möglichkeiten bietet, sich im Ausland zu engagieren. In der Regel findet der Einsatz im sozialen oder ökologischen Bereich sowie in der Friedens- und Versöhnungsarbeit statt.
Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein und du darfst bei Beendigung deines Aufenthaltes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Freiwilligen erhalten in der Regel ein angemessenes Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Reisekosten oder gegebenenfalls entsprechende Geldersatzleistungen. Sie werden während des Dienstes im Ausland umfassend durch privatrechtliche Versicherungsverträge des Trägers sowie der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Über die genauen Einzelheiten klären die Träger auf.
Bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen wird im IJFD Kindergeld gezahlt.
Das Bundesfamilienministerium fördert die Freiwilligen über Träger des IJFD mit einem trägerbezogenen Festbetrag von bis zu 350,- Euro pro Monat.