FÖJ - Freiwilliges Ökologisches Jahr
Einsatzmöglichkeiten sind zum Beispiel
- Betreuung von Schutzgebieten
- Pflege wildlebender Pflanzen und Tiere
- Unterstützung der Umweltbildungsarbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen
- Maßnahmen zur Gewässerpflege
- Kennen lernen der Forstarbeit oder Forstverwaltung
- Kartierungs- und Messarbeiten
- Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Ein Mindestalter gibt es nicht, die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein. Das 27. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein
- Verbindliche Entscheidung für ein Jahr
- Interesse und Offenheit für ökologische Fragen und aktives Engagement im Umwelt- und Naturschutz
- 38,5 Stunden in der Woche (richtet sich nach den Dienstzeiten der Einsatzstelle)
- Teilnahme an fünf einwöchigen Seminaren ist Pflicht
- Taschengeld in Höhe von ca. 180,- Euro monatlich
- Freie Unterkunft und Verpflegung bzw. entsprechender Pauschalbetrag (evtl. auch Sachbezugswerte)
- Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung)
- Weiterführung des Kindergeldes, Waisenrente etc.
- 26 Tage Urlaub
- Beratung und Begleitung in persönlichen und arbeitsbezogenen Fragen
- Ein bestimmter Schulabschluss ist keine Voraussetzung
- Bewerbungsunterlagen können ab 1. Februar bei den Trägern des FÖJ in Bayern (JBN, EJB, BDKJ) angefordert werden
- Das FÖJ beginnt jeweils zum 1. September