Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Arbeitslosengeld I
- Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Arbeitslosengeld I.
- Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn du in den vergangenen 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig oder zusammengerechnet mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und dabei die meisten Stellen befristet waren.
- Informationen und Beratung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Das Jobcenter ist zuständig für die Grundsicherung für Arbeitssuchende - auch Hartz IV genannt, bestehend aus den beiden Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
- Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, wenn du schon länger arbeitslos bist, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast oder dein Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht.
- Informationen und Beratung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2.
Wichtiger Hinweis:
- Wenn du unter 25 Jahre alt bist, gibt es eine spezielle Dienststelle: das DLZ - Dienstleistungszentrum U25
- Nürnberger Sozialleistungen im Überblick unter https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/finazielle_hilfen_fahrplan.html