Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Arbeitslosengeld I

  • Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Arbeitslosengeld I.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn du in den vergangenen 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig oder zusammengerechnet mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und dabei die meisten Stellen befristet waren.
  • Informationen und Beratung unter:


Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Das Jobcenter ist zuständig für die Grundsicherung für Arbeitssuchende - auch Hartz IV genannt, bestehend aus den beiden Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, wenn du schon länger arbeitslos bist, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast oder dein Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht.
  • Informationen und Beratung unter:

Wichtiger Hinweis:

  • Wenn du unter 25 Jahre alt bist, gibt es eine spezielle Dienststelle:
  • Nürnberger Sozialleistungen im Überblick unter:

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