Infos für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Nürnberg

Viele Unternehmen haben bei der Agentur für Arbeit Nürnberg Kurzarbeit angezeigt. Hierdurch sollen Kündigungen vermieden werden, wenn das Unternehmen vorübergehend den Betrieb einstellen musste oder nicht genug Arbeit da ist. Was bedeutet das für die Beschäftigten? Die Agentur für Arbeit hat einige Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantwortet.

Muss ich Kurzarbeitergeld selber beantragen?

  • Nein, der Arbeitgeber zeigt die Kurzarbeit an und beantragt das Kurzarbeitergeld. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen nichts tun. Ihr Arbeitgeber muss sich deshalb bei der Agentur für Arbeit melden.

Wer zahlt mir mein Kurzarbeitergeld?

  • Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber gezahlt. Die Unternehmen gehen damit in Vorleistung. Grund: Nur die Betriebe wissen, wie sich die Arbeitszeit verändert hat. Die Betriebe bekommen das Kurzarbeitergeld dann im Nachhinein von der Agentur für Arbeit erstattet.

Ich habe einen Nebenjob. Hat das Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld?

  • Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, hat diese keinen Einfluss auf das Kurzarbeitergeld. Wird eine Nebentätigkeit aufgenommen, während  Kurzarbeitergeld gezahlt wird, wird das Gehalt normalerweise angerechnet. Aber: Wenn eine Nebenbeschäftigung in einem sogenannten systemrelevanten Bereich aufgenommen wird, wird der Zuverdienst bis zum ursprünglichen Nettoeinkommen nicht angerechnet. Diese Regelung gilt vom 01.04.2020 bis 31.10.2020. Systemrelevant sind zum Beispiel Unternehmen in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittellogistik.

Muss ich wirklich Minusstunden machen oder Urlaub nehmen?

  • Grundsätzlich muss der Arbeitgeber alles dafür tun, um die Kurzarbeit zu vermeiden. In der Coronakrise verzichtet der Gesetzgeber momentan auf den Aufbau von Minusstunden. Außerdem verlangt die Bundesagentur für Arbeit derzeit nicht den Einsatz von Erholungsurlaub. Das gilt allerdings nur für die Urlaubsansprüche für das laufende Kalenderjahr. Resturlaub aus dem Vorjahr soll wie gehabt nach Möglichkeit eingesetzt werden. Für Urlaub innerhalb des Kurzarbeitergeldzeitraumes erhalten Sie Ihren vollen Lohnanspruch.

Werden meine Sozialversicherungsbeiträge trotz Kurzarbeitergeld weiterhin gezahlt?

  • Ja, man bleibt auch in Kurzarbeit sozialversichert. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und lässt sich diese wie das Kurzarbeitergeld von den Agenturen für Arbeit erstatten.

Das Kurzarbeitergeld ist zu wenig. Was kann ich tun?

  • Du kannst beispielsweise einen dieser drei Wege nutzen:
  1. Für Familien mit geringem Einkommen steht der Notfall-Kinderzuschlag zur Verfügung, um sich finanziell abzusichern. Hierdurch können Familien monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Der Notfall-Kinderzuschlag kann online auf www.arbeitsagentur.de/familienkasse beantragt werden.
  2. Auch eine Nebenbeschäftigung in einem sogenannten systemrelevanten Bereich kann aufgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittellogistik. Der Zuverdienst wird bis zum ursprünglichen Nettoeinkommen nicht angerechnet. Diese Regelung gilt vom 01.04.2020 bis 31.10.2020.
  3. Eine andere Möglichkeit um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ist das Arbeitslosengeld II. Dieses kann beim Jobcenter beantragt werden. Dort wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich bekomme Kurzarbeitergeld und bin nun krank geworden. Was passiert nun?

  • Im Krankheitsfall während des Kurzarbeitergelds, wird weiterhin sechs Wochen lang Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Nach der Lohnfortzahlung besteht Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.

Bei meinem Arbeitgeber gibt es keinen Betriebsrat. Was gilt dann?

  • Wenn es keinen Betriebsrat gibt, muss jede/r Beschäftigte einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Wenn die Zustimmung im Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit anordnen. Falls nicht, muss er bei der Anzeige zur Kurzarbeit deine Einverständniserklärung beifügen.

 

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