Einwohneramt darf eure Daten herausgeben – ihr könnt widersprechen

Nach §50 des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde „Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister […] erteilen, […]“.

Vermutlich bekommt ihr deshalb manchmal an euch adressierte Post, wo ihr nicht wisst, woher der Absender eure Adresse hat.

Für so eine Abfrage müssen z.B. Parteien eine Gruppe, zu der sie Daten erfragen wollen, sehr klar benennen (z.B. alle Erstwähler*innen der kommenden Kommunalwahl). Nach dem Ereignis, weshalb die Daten erfragt wurden, müssen sie wieder gelöscht werden.

Wenn ihr nicht wollt, dass eure Adresse weitergegeben wird, könnt ihr widersprechen. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung, den ihr in ein Textverarbeitungsprogramm kopieren und die entsprechenden Daten eingeben könnt. Hier findet ihr unter anderem den Musterbrief: www.verbraucherzentrale.de.

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