E-Scooter ausleihen

Was ihr wissen solltet

Wo dürfen sie fahren, und wo nicht? Wie ist das mit Alkohol? Dürft ihr zu zweit fahren? Diese Fragen beantworten wir euch hier.

  • Wo dürfen sie fahren:
    Für Fahrräder freigegebene Wege, wie z. B. Radwege, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen. Wenn es nichts davon gibt, müssen sie auf die Straße.
  • Wo nicht:
    Gehwege, Fußgängerzonen. Wenn es Ausnahmen gibt, findet ihr Schilder dazu.
  • Wer darf fahren:
    Alle ab 14 Jahren
  • Braucht man einen Führerschein?
    Bei den Rollern, die im Moment in Nürnberg ausgeliehen werden können, nicht. Sie fahren max. 20 Stundenkilometer.
  • Was ist mit Alkohol:
    Es gelten dieselben Regeln wie beim Autofahren. Schon ab 0,5 Promille wird ein Bußgeld von 500,- Euro fällig, dazu kommen 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug. Für Jugendliche unter 21 Jahren gilt die 0-Promille-Grenze, ebenso für Menschen, die noch in der Probezeit sind.
  • Darf man zu zweit fahren:
    Nein
  • Dürft ihr E-Scooter mit in öffentliche Verkehrsmittel nehmen?
    Grundsätzlich ja und auch kostenfrei, weil E-Scooter als "Sache" behandelt werden. Aber: Bei der Mitnahme von Sachen darf die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder gefährdet werden. Außerdem sind Sachen grundsätzlich nur bis zu einem Platzbedarf bis zu 0,4 m² zugelassen. Es besteht außerdem kein genereller Anspruch auf eine Beförderung von Sachen. Über die Mitnahme entscheidet das Personal im Einzelfall, schließlich spielt letztlich auch die Kapazität der jeweiligenFahrzeuge eine Rolle, die je nach Verkehrstag und Zeitlage unterschiedlich sein kann.
  • Und sonst:
    - Ihr dürft nicht nebeneinander oder über rote Ampeln fahren (wenn vorhanden, gelten Fahrradampeln. Sonst die für den normalen Verkehr).
    - Wenn ihr abbiegen wollt, müsst ihr das rechtzeitig mit Handzeichen ankündigen.
    - Es gibt keine Helmpflicht, ein Helm wird aus Sicherheitsgründen jedoch empfohlen.

Den offiziellen Bußgeldkatalog findet ihr hier (alphabetisch sortiert): https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/Alphabetisch/punktekatalog_alpha_node.html

Und speziell für die E-Scooter übersichtlich aufbereitet: https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter.

... Augen auf beim Kleingedruckten!

Außerdem solltet ihr vor dem Ausleihen unbedingt das Kleingedruckte gut lesen, denn laut der Verbraucherzentrale Bundesverband gibt es bei einigen Anbietern durchaus Punkte, die für die Nutzer*innen von E-Scootern kritisch sind (Wartungs- und Inspektionspflicht, Haftung für Schäden, die der aktuelle Nutzer nicht versursacht hat, der Vermieter garantiert nicht, dass die Geräte verkehrssicher sind bzw. überhaupt funktionieren, ...). Auch Aussagen, dass vom Zahlungskonto alle Kosten eingezogen werden dürfen, die nach Ansicht des Verleihers vom Kunden verursacht wurden - darunter auch Forderungen von Dritten, sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale rechtswidrig, Sie bleiben an diesen Themen dran und setzen sich für kundenfreundliche Nutzungsbedingungen ein.
Nachzulesen unter https://www.vzbv.de/pressemitteilung/e-scooter-gravierende-luecken-im-kleingedruckten

Diese Liste ist nicht abschließend. Ihr habt noch weitere Fragen? Dann schickt sie uns doch einfach! So werden hier immer mehr Fragen für alle beantwortet.

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