Bedingungslosen Kinderzuschlag gibt es nicht.

In den sozialen Medien verbreitet sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) in Höhe von 184 Euro hat. Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 01.01.2020 zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen.

Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, können Sie einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort können Sie ggf. den Kinderzuschlag auch direkt online beantragen.

Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld finden Sie im Internet auch unter www.familienkasse.de.

Zurück

Inhaltsverzeichnis einblenden