Europäischer Freiwilligendienst

Wichtiger Hinweis: Wir sind eine Informationsstelle und beraten gerne zu allgemeinen Fragen. Wir vermitteln aber keine Plätze und bieten auch selber keine Einsatzmöglichkeiten an!

Was ist ein EFD?
Beim EFD / EVS handelt es sich um ein Förderprogramm der Europäischen Union. Du hast die Möglichkeit, sechs bis zwölf Monate einen freiwilligen Einsatz in einem sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich abzuleisten, zum Beispiel

  • Mitarbeit bei mobilen Hilfsdiensten für alte Menschen, Kranke oder Behinderte
  • Mitarbeit in Einrichtungen für Obdachlose
  • Befestigung von Deichanlagen
  • Mitarbeit bei einer Informationsstelle für kulturelle Veranstaltungen, Job- und Fortbildungsmöglichkeiten

Der EFD / EVS beruht auf einer Partnerschaft zwischen dir, der Einrichtung, die dich während deines Dienstes im Ausland betreut und begleitet (Aufnahmeprojekt) und der Einrichtung, die dich ins Ausland entsendet (Entsendeorganisation) und mit dir den Dienst vor- und nachbereitet.

Sehr gezielt nach anerkannten Projekten für den EFD / EVS suchen kannst du unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/youth/evs/aod/hei_en.cfm.

Was sind die Rechte und Pflichten eines / einer EFD-Freiwilligen?
Rechte und Pflichten als pdf downloaden

Voraussetzungen
  • Alter: 18 bis 25 Jahre
  • Ständiger Wohnsitz in einem EU-Land, Norwegen oder Island
  • Dauer: mindestens sechs Monate, höchstens zwölf Monate
  • Möglichst abgeschlossene Schulausbildung
  • Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Kulturen und Engagement für den Arbeitseinsatz

Leistungen
  • Ein monatliches Taschengeld (ca. 140,- bis 210,- Euro, in einigen Ländern auch weniger)
  • Kost und Logis
  • Die Kosten für Reise, Begleitseminare usw. werden von der Aufnahme- bzw. Entsendeorganisation übernommen
  • Der Abschluss aller nötigen Versicherungen erfolgt durch die Entsendeorganisation
  • Nach Ende des Dienstes erhalten die Teilnehmer(innen) ein von der EU-Kommission unterzeichnetes Zertifikat

Sonstige Infos
  • Der EFD / EVS ist kein Freiwilliges Soziales (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) - seit 01.01.2000 ist der EFD jedoch in punkto Kindergeld und Kindergeldfreibeträge dem FSJ und dem FÖJ gleichgestellt
  • Der EFD / EVS wird nicht automatisch als Praktikum oder Wartezeit für einen Studienplatz angerechnet
  • Auf eine Stelle kommen etwa zehn Bewerber(innen); deshalb frühzeitig - ca. ein halbes Jahr vor dem gewünschten Beginn bewerben!




Last modified:

18.07.2012 17:44


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